DIE VORTEILE FÜR INVESTOREN IN STARTUPS WACHSEN

DIE VORTEILE FÜR INVESTOREN IN STARTUPS WACHSEN

Die Investition in innovative Startups wie GardenStuff wird noch bequemer!

Waren Sie sich nicht sicher, ob Sie in ein innovatives Startup investieren sollen? Jetzt können Sie die Unsicherheit zugunsten eines Weges voller Möglichkeiten aufgeben.

Mit Zustimmung der EU und der Amtsübernahme der Revenue Agency wird der Abzug für Investitionen in innovative Startups auf 40% erhöht.

Mal sehen, was es genau ist.

Artikel 1 Absatz 218 des Haushaltsgesetzes 2019 lautet wie folgt: "Für das Jahr 2019 gelten die in Artikel 29 Absätze 1, 4 und 7 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, mit Änderungen, per Gesetz Nr. 221/2012 von 30 auf 40 Prozent gestiegen ".

Für Einzelpersonen gibt es einen Abzug vom Brutto-IRPEF in Höhe von 40%, ein Prozentsatz, der auch für juristische Personen unverändert bleibt, die von einem Abzug vom steuerpflichtigen IRES mit einer maximalen jährlichen Investitionsobergrenze von 1,8 Mio. profitieren können EUR.

Um von einem Rabatt auf fällige Steuern zu profitieren, müssen Einzelpersonen und Unternehmen die Investition mindestens 3 Jahre lang behalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Investitionen in Start-ups für das laufende Jahr für alle um 10% günstiger sind: Es reicht aus, bei der Einreichung der Steuererklärung die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, um steuerliche Anreize zu erhalten.

Für weitere Informationen steht Ihnen das GardenStuff-Team jederzeit zur Verfügung.

Crowdfunding@gardenstuff.it

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